Über uns

Two young hardworking student girls having a conversation in the sunny library.

Privatpersonen

Für wen?

Nachdem Sie einen Antrag auf Bürgergeld gestellt haben, bekommen Sie und andere erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eine Einladung zum Erstgespräch bei Ihren persönlichen Ansprechpersonen.

Für die Beratung und Vermittlung im Jobcenter ist es wichtig die gesamte Lebenssituation der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft in den Blick zu nehmen und gegebenenfalls mit jeder Person ein Beratungsgespräch zu führen.

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus einer Einzelperson oder mehreren Personen.

Es kann sich bei einer Bedarfsgemeinschaft um ein Elternpaar oder eine Patchworkfamilie mit Kindern wie auch um ein kinderloses Ehepaar handeln. Ebenso bilden Menschen, die in einer Partnerschaft ohne Trauschein zusammenleben, eine Bedarfsgemeinschaft, genauso wie Menschen in einer Lebenspartnerschaft oder Alleinerziehende. In all diesen Formen des Zusammenlebens sind individuelle Biografien und Lebensentwürfe miteinander verknüpft, und das Handeln einer Einzelperson ist meist von Bedeutung für das Leben der jeweils anderen.

Nutzen Sie bereits jobcenter.digital?

Dann verwenden Sie das „Online-Arbeitsmarktprofil“ um Ihre persönlichen und beruflichen Angaben zu hinterlegen. Das ermöglicht Ihrer persönlichen Ansprechperson eine gezielte Vorbereitung auf das Erstgespräch mit Ihnen.

Beratung

Was passiert im Erstgespräch?

Das Erstgespräch dient dazu, Sie sowohl mit Ihren familiären Rahmenbedingungen als auch mit Ihren beruflichen Interessen kennenzulernen. Sie können über Ihre bisherigen familiären, beruflichen und schulischen Erfahrungen, aber auch über Ihre Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf die Arbeitswelt berichten. Das Gespräch unterliegt dem Sozialdatenschutz. Je genauer Sie Ihre persönliche Lebenssituation schildern, umso passgenauer können wir Ihnen helfen und Sie bei Ihrer Berufs- bzw. Stellenauswahl unterstützen.

Beim Erstgespräch mit Ihrer persönlichen Ansprechperson werden neben intensiver allgemeiner Beratung folgende Inhalte besprochen:

  • Profiling - Feststellung Ihrer Kompetenzen/-Stärken/-Unterstützungsbedarfe: 
    um Sie fit zu machen, bieten wir Ihnen eine geeignete Qualifizierung an.
  • Sie erhalten wertvolle Informationen und Hilfen zur erfolgreichen Bewerbung und zur Berufswahl. Ihre persönliche Ansprechperson wählt gemeinsam mit Ihnen die geeignete Maßnahme aus.
  • Ihre Berufswünsche werden gemeinsam mit Ihrer persönlichen Ansprechperson besprochen und auf die Umsetzbarkeit geprüft.
  • • Gemeinsam mit Ihnen wird festgelegt, welche Schritte gemacht werden sollen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Welche Bemühungen erwarten wir? Mit welchen Leistungen können wir Sie unterstützen?
Business colleagues discussing at table. Coworkers is sitting at office. They are in smart casuals.
Rear view of casual businesswoman raising her arm to ask the question on education event in a board room.

Angebote

Wie kommen Sie zu Ihrem Ziel?

Sicher wollen Sie so schnell wie möglich Ihren Lebensunterhalt unabhängig vom Bürgergeld bestreiten können.

Dies gelingt am besten durch Einkommen aus Arbeit oder selbständiger Tätigkeit.

Wir möchten Sie auf Ihrem Weg dorthin begleiten und unterstützen. Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter berät Sie gerne individuell über die verschiedenen Angebote und Fördermöglichkeiten des Jobcenters. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir – je nach Ihrer Lebenssituation und Ihren persönlichen Bedürfnissen - nach dem passenden Angebot, z.B.:

  • • Seminar zur beruflichen Orientierung
  • • Seminar zum Thema „Wie präsentiere ich mich erfolgreich bei Unternehmen?“
  • • Berufliche Qualifizierung
  • • individuelles Einzelcoaching zur Erarbeitung beruflicher Perspektiven und möglichen Alternativen
  • • Beratungs- und Hilfsangebote (auch durch Vermittlung zu externen Beratungsstellen)
  • • finanzielle Unterstützung im Bewerbungsprozess oder bei der Aufnahme einer Arbeit bzw. Selbständigkeit

Die Kontaktdaten Ihrer persönlichen Ansprechperson können Sie hier erfragen.

Angebote

Schwierige Lebenslagen –auch hier sind wir für Sie da!

Das Leben eines Menschen ist sehr komplex. Das wissen wir und möchten unsere Arbeit auch entsprechend gestalten. Deshalb behandeln wir Sie als Menschen und nicht als anonyme Nummer. Dazu gehört, dass wir versuchen auf Ihre individuelle Lebenslage einzugehen.

Deshalb möchten wir Sie auch bei anderen Themen abseits von Arbeitslosigkeit unterstützen. Dies können sein:

  • • Schulden
  • • gesundheitliche Probleme
  • • drohende Wohnungslosigkeit
  • • Suchtprobleme
  • Erziehungsfragen 
  • • familiäre Probleme
  • • Gewalterfahrungen

Diese Liste ist nicht abschließend. Gerne helfen wir Ihnen, wenn Sie diese oder andere Probleme angehen möchten. Dazu arbeiten wir eng mit Beratungs- und Fachstellen zusammen und helfen Ihnen dabei, Kontakt aufzunehmen. Sprechen Sie uns in der persönlichen Beratung an!

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

caleb-george-VL9ugqp_mko-unsplash
Serious men and women sitting in a circle during group therapy, supporting each other.

Angebote

Probleme lösen, Perspektiven schaffen und Hilfestellungen geben.

Wenn Ihre derzeitige Lebenssituation besonders schwierig ist und die Arbeitsaufnahme eine besondere Herausforderung ist, dann kann das Fallmanagement eine geeignete Unterstützung für Sie darstellen. 

Im Fallmanagement kümmern sich besonders geschulte Mitarbeiter/-innen um Ihre persönlichen Belange und versuchen gemeinsam mit Ihnen, in kleinen Schritten die „Stolpersteine“ aus dem Weg zu räumen, um Sie wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Gemeinsam mit Ihnen sollen Problemlösungen entwickelt, Perspektiven geschaffen und Hilfestellung gegeben werden.

Sie zeigen Ihnen auch Hilfs- und Beratungsangebote von externen Beratungsstellen in der Region (z.B.: Sucht- oder Schuldnerberatung) und vermitteln die ersten Kontakte.

Fragen Sie bei Bedarf Ihre persönliche Ansprechperson. Weitere Informationen finden sie hier.

Privatpersonen

Wichtig zu wissen:

  • Auf die meisten Förderleistungen besteht kein Rechtsanspruch.
  • Das Jobcenter kann Ihnen Kosten nur erstatten, wenn Sie rechtzeitig im Voraus (d.h.: bevor Ihnen die Kosten entstehen) einen Antrag bei Ihrer persönlichen Ansprechperson stellen. Außerdem müssen die individuellen Voraussetzungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen vorliegen.

Förderanträge können Sie auch über jobcenter.digital stellen.

Dann sind Sie bei uns richtig!

  • • Vielleicht genügt es bereits, Ihre Bewerbungsunterlagen professioneller zu gestalten?
  • • Oder es geht darum, herauszufinden, welche Hindernisse bisher auf Ihrem Weg lagen und wie diese beseitigt werden können?
  • • Eventuell suchen Sie aber neue berufliche Perspektiven?
  • • Oder gehören Sie zu einem bestimmten Personenkreis?

Junge Menschen unter 25 Jahren, Erziehende, Menschen mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung, Personen mit einer Behinderung oder Wiedereinsteiger/-innen in den Beruf:

Jede Person benötigt ein anderes Konzept, um das Ziel einer Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Deshalb arbeiten wir mit verschiedenen Institutionen und Anbietern von Bildungsangeboten zusammen.

So hat Ihre persönliche Ansprechperson die Möglichkeit, Ihnen passgenaue Angebote zu unterbreiten.

Die Kosten hierfür sowie Ihre notwendigen Fahrkosten übernimmt das Jobcenter.

Kein Problem!

Für diesen Fall gibt es für Sie die Möglichkeit, eine Arbeitsgelegenheit (sog. „Ein-Euro-Job“) zu absolvieren. Unter arbeitsähnlichen Bedingungen können Sie ausprobieren, wie Sie im Arbeitsleben zurechtkommen. Dabei werden Sie vor Ort von einem Arbeitsanleiter / einer Arbeitsanleiterin unterstützt und ggf. auch sozialpädagogisch betreut. Den Umfang der Arbeitszeit legen Sie entsprechend Ihrer Belastbarkeit zusammen mit Ihrer persönlichen Ansprechperson fest.

Das Geld für Ihren Einsatz erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld.

An den Kosten darf Ihre Jobsuche nicht scheitern!

Deshalb verfügt Ihre persönliche Ansprechperson über ein Budget, aus dem sie Ihnen die notwendigen Aufwendungen finanzieren kann. Dazu zählen z.B.:

  • • Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen
  • • Kosten für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
  • • Kosten für ein Vorstellungsgespräch

Neben den Fahrkosten und ggf. notwendigen Übernachtungskosten kann dies im Einzelfall auch die Kostenerstattung für einen Friseurbesuch oder einen neuen Anzug sein. Denn mit einem professionellen Auftritt überzeugen Sie Ihren potentiellen Arbeitgeber und erhöhen damit Ihre Chance auf den neuen Job!

Nähere Informationen finden Sie hier.

Denken Sie auf jeden Fall daran,

  • • Ihren Antrag zu stellen, bevor Ihnen die Kosten entstehen
    (also z.B. bevor Sie Ihre Fahrkarte zu einem Vorstellungsgespräch kaufen)
  • • erforderliche Belege und Nachweise (Kostenvoranschläge, Rechnungen, etc.) vorzulegen.

Den Antrag mit den erforderlichen Belegen können Sie ganz bequem von zu Hause aus online über jobcenter.digital stellen.

Egal, ob Minijob, Teilzeit- oder Vollzeitstelle, jung oder alt, Berufsanfänger/-in, Quer- oder Wiedereinsteiger/-in …

Eine professionelle Bewerbung und ein überzeugendes Auftreten im Vorstellungsgespräch sind der Schlüssel zum Erfolg!

Auf der Suche nach der für Sie passenden Bewerbungsstrategie unterstützen wir Sie durch Seminare oder Einzelcoachings zu Themen wie z.B.:

  • • Stellenrecherche
  • • Selbstmarketing
  • • Erstellen von Bewerbungsunterlagen
  • • Einüben von Vorstellungsgesprächen

Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung finden Sie auch hier.

Dann ist eine betriebliche Erprobung das Richtige für Sie!

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bieten an, den Betrieb einen oder mehrere Tage kennenzulernen. Damit können Sie praktische Erfahrung in Ihrem angestrebten Tätigkeitsbereich sammeln und testen, ob Sie den Anforderungen des möglichen Arbeitsplatzes gewachsen sind. Bitte geben Sie dem Jobcenter vorher Bescheid.

Ihr Bürgergeld wird in dieser Zeit regulär weitergezahlt. Eine Erstattung von notwendigen Kosten im Zusammenhang mit der betrieblichen Erprobung (z.B. Fahrkosten oder Kinderbetreuungskosten) durch das Jobcenter ist ebenfalls möglich.

Nutzen Sie die Chance und überzeugen Sie Ihren potentiellen Arbeitgeber von Ihren Fähigkeiten!

Ihre Bewerbung war erfolgreich und Sie haben einen Arbeitsvertrag in der Tasche? Herzlichen Glückwunsch!

Leider müssen Sie in der Regel noch einige Tage oder Wochen warten, bis Sie Ihr erstes Gehalt bekommen. In dieser Zeit können evtl. zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Doch auch in dieser Zeit lassen wir Sie nicht allein:

Sprechen Sie mit Ihrer persönlichen Ansprechperson, wie wir Sie finanziell unterstützen können, z.B. mit

  • • einer Fahrkostenbeihilfe
  • • Trennungsgeld bei auswärtiger Unterbringung
  • • Zuschuss zu den Umzugskosten
  • • Einstiegsgeld
  • • Eingliederungszuschuss für Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber

Ihre Chancen auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt sind deutlich erhöht, wenn Sie eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen können!

  • • Vielleicht hatten Sie bisher nicht die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erwerben?
  • • Oder Ihre letzte berufliche Tätigkeit liegt schon längere Zeit zurück und Ihre erworbenen beruflichen Qualifikationen entsprechen nicht mehr den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt?
  • • Ihnen fehlen Spezialkenntnisse, z.B. im IT-Bereich, oder Sie wollen sich beruflich umorientieren?

Es gibt viele Gründe, warum eine Qualifizierung oder berufliche Weiterbildung sinnvoll und erfolgversprechend sein kann.

Zusammen mit Ihrer persönlichen Ansprechperson besprechen Sie, welche Qualifizierungsmaßnahme für Ihre individuellen Bedürfnisse am besten geeignet ist, Ihre beruflichen Perspektiven nachhaltig zu verbessern.

Dafür erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Sie sich ein geeignetes Weiterbildungs- oder Umschulungsangebot aussuchen können. Ihre persönliche Ansprechperson berät Sie außerdem, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Weiterbildungskosten (Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung oder Kinderbetreuung) vom Jobcenter übernommen werden können.

In manchen Fällen kann dieses Vorhaben ebenfalls eine Möglichkeit sein, sich unabhängig vom Bürgergeld zu machen!

Der Weg in die Selbständigkeit will jedoch gut durchdacht sein. Neben den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen, die Sie mitbringen müssen, gibt es noch viele weitere Punkte, die vor dem Start in die Selbständigkeit geklärt werden müssen.

Nehmen Sie deshalb bitte Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson auf. Sie berät Sie gerne auch über entsprechende Fördermöglichkeiten seitens des Jobcenters.

Der Kooperationsplan löst schrittweise bis Ende 2023 die formale Eingliederungsvereinbarung ab. Er dient als „roter Faden“ für die Qualifizierung und Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Der Kooperationsplan enthält keine Rechtsfolgenbelehrung.

Sollten Sie sich zusammen mit Ihre/r Ansprechpartner/in im Jobcenter nicht auf einen Kooperationsplan einigen können, dann können Sie ein Schlichtungsverfahren anregen.

Dieses Schlichtungsverfahren wird unter Hinzuziehung einer bisher unbeteiligten und unabhängigen Person durchgeführt. Ziel ist es, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag innerhalb von vier Wochen zu entwickeln. Diese Frist beginnt mit der ersten Einladung, die Sie zur Schlichtung erhalten.

Wer Bürgergeld bezieht, kann auf Wunsch als neues Angebot eine umfassende Betreuung (Coaching) in Anspruch nehmen. Es hilft Leistungsberechtigten, die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, sich zu qualifizieren und Arbeit aufzunehmen.

Auch junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen, können auf diese Weise gefördert werden.

Shopping Basket