Über uns

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Unsere Angebote für Unternehmen

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Sie suchen neue MitarbeiterInnen?

Wir unterstützen Sie gerne, unsere Kundinnen und Kunden aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit Ihrem Unternehmen zusammen zu führen. Dabei ist es von Vorteil, dass jede Gemeinde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von speziellen Ansprechpersonen im Jobcenter betreut wird. Sollte sich der Bedarf zeigen, dass Hemmnisse oder Defizite einer Einstellung entgegenstehen, können wir mit vielerlei Hilfen bei der Integration unterstützen.

Wir gehen neue Wege.

Unser Betriebsakquisiteur berät Sie rund um die Einstellung Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihres neuen Mitarbeiters. Zusammen mit unseren persönlichen Ansprechpersonen kann Sie der Betriebsakquisiteur im Einstellungsprozess unterstützen.

Unser Betriebsakquisiteur ist über das Kontaktformular für Sie erreichbar.

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Sie wollen ausbilden? Wir unterstützen die passende Form zu finden!

Damit es mit der Ausbildung klappt, ist es wichtig die individuelle Lebenssituation der bewerbenden Person zu beachten. Wir können mit den folgenden Angeboten die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Aufnahme und erfolgreiche Beendigung einer dualen Ausbildung auch für Auszubildende mit besonderen Erfordernissen möglich wird.

 

Mit der Assistierten Ausbildung lässt sich die Kluft zwischen den Erfordernissen Ihres Betriebes und dem Potenzial Ihrer Auszubildenden überbrücken. Das Ziel: Junge Menschen beginnen in Ihrem Betrieb eine Berufsausbildung und schließen diese erfolgreich ab. Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber gewinnen eine motivierte Fachkraft.

Welche Vorteile bietet AsA-Flex?

Durch die Assistierte Ausbildung können Sie vielfältige Unterstützung erhalten. Für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber kann eine Assistierte Ausbildung nicht zuletzt bedeuten, dass Ihre Aufwände rund um die Ausbildung verringert werden. Durch AsA-Flex werden Sie bei der Bewerbersuche, der Organisation der Ausbildung, bei der Konfliktlösung oder auch beim Aufholen von Wissensrückständen Ihrer Auszubildenden unterstützt.

Wie erhalte ich diese Unterstützung?

Das Jobcenter beauftragt einen Bildungsträger damit, die Assistierte Ausbildung umzusetzen. Eine Ausbildungsbegleiterin oder Ausbildungsbegleiter steht Ihnen und Ihren Auszubildenden bei Fragen zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer zur assistierten Ausbildung.

Sprechen Sie uns gerne direkt an oder über das Kontaktformular.

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Betrieb werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Ihr Vorteil: Sie lernen die Jugendlichen im betrieblichen Alltag kennen und können sie gezielt an die Inhalte der Ausbildung heranführen.

Ein solches Praktikum dauert zwischen 6 und 12 Monaten. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommt von Ihnen eine Vergütung. Diese kann bezuschusst werden.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer zur Einstiegsqualifizierung.

Sprechen Sie uns gerne direkt an oder über das Kontaktformular.

Die Teilzeitberufsausbildung ist für alle möglich. Besonders für Menschen, die wegen ihrer individuellen Lebenssituation keine Vollzeitausbildung machen können. Eine Teilzeitberufsausbildung ist in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich.

Die Vereinbarkeit von Ausbildung und familiärer Verantwortung steht häufig im Fokus. Sichern Sie sich als attraktiver Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einen Standortortvorteil als familienfreundlicher Betrieb.

Sie sind noch nicht überzeugt?

Weitere vier Pluspunkte der Teilzeitausbildung:

  • • Teilzeitauszubildende bleiben in der Regel dem Betrieb „treu“; Die hohe Bindung an den Betrieb dient Ihrem Betrieb zur Fachkräftesicherung.
  • • Teilzeitauszubildende sind meist aufgrund ihres Alters und ihrer Lebenssituation sehr gut organisiert, lernbereit und arbeiten selbstständig.
  • Teilzeitauszubildende haben eine hohe Eigenverantwortlichkeit. Die Teilzeitausbildung ist die Chance, die berufliche Zukunft einzuleiten; Auszubildende sind sehr dankbar darüber und nehmen diese sehr ernst.
  • Teilzeitausbildende werden passgenau vermittelt. Betrieb und zukünftige TZA sollten für eine erfolgreiche Ausbildung beide „zufrieden“ starten. Beide Seiten wissen im Vorfeld genau, was die TZA bedeutet.

Über unsere weiteren Angebote können zusätzliche Bausteine nach Bedarf hinzugefügt werden. Wir bieten Seminare für unsere Kunden und Kundinnen, die die Anbahnung einer Teilzeitausbildung vorbereiten und den Übergang begleiten. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber sowie Arbeitsnehmer während der Ausbildung durch einen Bildungsträger langfristig begleitet werden.

Sprechen Sie uns gerne direkt an oder über das Kontaktformular.

Mehr Infos zu den Rahmenbedingungen und dem Ablauf der Teilzeitausbildung erfahren sie im Flyer „Ausbildung in Teilzeit“.

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Sie interessieren Sich für ein gefördertes Beschäftigungs-verhältnis?

Nach längerer Arbeitslosigkeit ergeben sich manchmal Lücken, die durch eine intensivere Einarbeitung, Anleitung oder Begleitung bei Ihnen im Betrieb wieder geschlossen werden können. Wir können Sie dabei mit folgenden Angeboten unterstützen.

Sie stellen einen arbeitslosen Menschen ein - wir erstatten Lohnkosten. Unternehmen, die einen Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen, können zum Abbau der Minderleistungen einen Zuschuss erhalten. Sofern Sie das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist für den Arbeitgeber sogar eine Förderung von bis zu 12 Monaten möglich. Für Menschen mit Behinderung kann auch eine noch höhere und längere Förderung erfolgen.

Mehr Informationen zum Eingliederungszuschuss finden Sie hier.

Sie können bei Einstellung eines langzeitarbeitslosen Menschen in ein mindestens zweijähriges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im ersten Jahr 75 % Lohnkostenzuschuss sowie im zweiten Jahr 50 % erhalten. Gefördert werden können Kunden, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind. Darüber hinaus können Weiterbildungen und Qualifizierungen bei Vorliegen der Voraussetzungen gefördert werden.

Mehr Informationen zum geförderten Beschäftigungsverhältnis gem. §16e SGB II finden sie hier.

Sie können bei Einstellung eines langzeitarbeitslosen Menschen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent, im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent, im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent und im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent erhalten. Mehr Informationen zum geförderten Beschäftigungsverhältnis gem. §16i SGB II finden sie hier.

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Maßnahmen bei einem Arbeitgeber - Praktika oder Probearbeit

Sie suchen eine neue Arbeitskraft und wollen die Passgenauigkeit des Bewerbers vor Einstellung betrieblich erproben? Wir haben Bewerber die Sie von ihrer Eignung überzeugen wollen. Der Rahmen der Probearbeit und des Praktikums bietet die Möglichkeit, dass Bewerber und Arbeitgeber einen besseren Eindruck voneinander in der Praxis erhalten können.

Sprechen Sie uns gerne direkt an oder über das Kontaktformular.

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