Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit
Am 1. Juli 2023 sind weitere Regelungen beim Bürgergeld in Kraft getreten:
Höhere Freibeträge für Erwerbstätige
Wer mehr als 520 Euro verdient, kann jetzt mehr von seinem Einkommen behalten. Die Freibeträge für den Teil des (Brutto-)Einkommens zwischen 520 Euro und 1.000 Euro werden auf 30 statt bisher 20 Prozent angehoben. Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher. Orientierung gibt der Freibetragsrechner.
Zudem erhöhen sich die Freibeträge für Einkommen von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro. Auch für Auszubildende gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung.
Weiterbildung
Darüber hinaus wird auch die Weiterbildung gestärkt. Was das genau heißt, und was sich bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende noch alles ändert – hier ein Überblick:
Mit dem Bürgergeld wird die berufliche Weiterbildung stärker gefördert. Es gilt der Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob“.
Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen– und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
Für die Teilnahme an anderen Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.
Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden.
Kooperationsplan / Schlichtung
Der Kooperationsplan löst schrittweise bis Ende 2023 die formale Eingliederungsvereinbarung ab. Er dient als „roter Faden“ für die Qualifizierung und Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Der Kooperationsplan enthält keine Rechtsfolgenbelehrung.
Sollten bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann ein neues Schlichtungsverfahren weiterhelfen.
Hierfür haben wir eine Schlichtungsstelle eingerichtet.
Das Schlichtungsverfahren wird unter Hinzuziehung einer bisher unbeteiligten und unabhängigen Person durchgeführt. Ziel ist es, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag innerhalb von vier Wochen zu entwickeln.
Ganzheitliche Betreuung – „Coaching“
Wer Bürgergeld bezieht, kann auf Wunsch als neues Angebot eine umfassende Betreuung (Coaching) in Anspruch nehmen. Es hilft Leistungsberechtigten, die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, sich zu qualifizieren und Arbeit aufzunehmen.
Auch junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen, können auf diese Weise gefördert werden.