Beauftragung

Informationen zur Übertragung von Aufgaben an die Bundesagentur für Arbeit

Hintergrund: Ein Jobcenter kann auf Beschluss der Trägerversammlung einzelne Aufgaben durch die Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen lassen (§ 44b Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II).

Diese gesetzlich eingeräumte Möglichkeit nutzt das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald. Wir haben die Bundesagentur für Arbeit mit folgenden Dienstleistungen beauftragt:

    • • Ärztliche Begutachtung und Beratung
    • • Berufspsychologischer Service inklusive MYSKILLS – Berufliche Kompetenzen erkennen
    • • Forderungseinzug – Inkasso

Diese Informationen dienen der Transparenz, welche Aufgaben das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald durch die Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen lässt.

Die von den Dienstleistungen umfassten und damit auf die Fachdienste der Bundesagentur für Arbeit übertragenen Tätigkeiten sind nachstehend näher beschrieben.

Ärztliche Begutachtung und Beratung

Die wesentlichen Inhalte der übertragenen Aufgaben bzw. Befugnisse sind:

    • Abgabe ärztlicher Stellungnahmen auf Basis ärztlicher Untersuchungen und/oder auf Basis vorliegender Unterlagen von Kundinnen und Kunden des Jobcenters Breisgau- Hochschwarzwald
    • Vorschlag und Vereinbarung verbindlicher Termine zur Durchführung von Untersuchungen, zur Begutachtung und/oder zur Beratung von Kundinnen und Kunden im Namen des Jobcenters Breisgau- Hochschwarzwald
    • Hinweis auf die Mitwirkungspflicht der Kundinnen und Kunden sowie auf etwaige Rechtsfolgen im Falle eines schuldhaften Säumnisses im Namen des Jobcenters Breisgau- Hochschwarzwald (Rechtsfolgenbelehrung)
    • Beiziehung aller für die ärztliche Begutachtung oder Beratung erforderlichen Unterlagen unter Einholung des Einverständnisses der Kundinnen und Kunden (z.B. Einverständnis mit der Begutachtung und der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten/Einholung von Informationen bei anderen Stellen, Schweigepflichtentbindungserklärungen)
    • Im Bedarfsfall Anforderung von Befunden sowie Gutachten bei anderen Stellen und – soweit erforderlich – die Veranlassung einer Begutachtung durch eine andere Stelle im Auftrag des Jobcenters Breisgau-Hochschwarzwald
    • die Befugnis, die im Rahmen der Beauftragung erforderlichen Daten (s. vorgenannte Punkte) für die Länge der üblichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.

Berufspsychologischer Service inklusive MYSKILLS – Berufliche Kompetenzen erkennen

Übertragen werden diejenigen Aufgaben, die im Rahmen der Beratung und Vermittlung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters Breisgau-Hochschwarzwald die Einschaltung eines psychologischen Fachdienstes (Berufspsychologischer Service) erfordern.

Übertragen werden insbesondere:

    • die Befugnis, die Dienstleistungen des Berufspsychologischen Services im Auftrag des Jobcenters Breisgau-Hochschwarzwald durchzuführen.
    • die Befugnis, im Namen des Jobcenters Breisgau-Hochschwarzwald verbindlich Termine zur Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Services zu vergeben und die Einladung mit der vom Jobcenter ausgewählten Rechtsfolgenbelehrung zu versehen. Bei konkreten Rückfragen zur Rechtsfolgenbelehrung oder zu leistungsrechtlichen Konsequenzen für den Fall eines schuldhaften Versäumnisses wird an das Jobcenter verwiesen.
    • die Befugnis, alle für die Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Services erforderlichen Erklärungen (z.B. Einverständnis mit der Dienstleistung und der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten/Einholung von Informationen bei anderen Stellen, Schweigepflichtentbindungserklärungen) im Auftrag des Jobcenters Breisgau-Hochschwarzwald einzuholen.
    • die Befugnis, die im Rahmen der Beauftragung erforderlichen Daten (s. vorgenannte Punkte) für die Dauer der üblichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.

Forderungseinzug – Inkasso

Dem Fachbereich Inkasso der Bundesagentur für Arbeit obliegen ab dem Zeitpunkt der Zahlungsgestörtheit einer Forderung alle notwendigen Aufgaben, die bis zum endgültigen Abschluss eines Einziehungsverfahrens notwendig werden. Die Serviceleistung umfasst – abhängig vom jeweiligen Einzelfall – insbesondere nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten:

  • • automatisierte Mahnprozesse
    • • arbeitstäglicher Mahnlauf
      • automatisierte Erstellung von Zahlungserinnerungen
      • automatisierte Erstellung der Mahnschreiben inkl. Hinweis auf Vollstreckungsmaßnahmen im Fall der Nichtzahlung (Vollstreckungsandrohung)
      • Berechnung von Mahngebühren und deren eindeutige Zuordnung zu einem Einziehungsfall
      • Erstellung von Bearbeitungshinweisen für das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald
      • Erstellung von Arbeitslisten für die individuelle Kontaktaufnahme mit Schuldnerinnen und Schuldner (z.B. zur Outboundtelefonie)
  • • individueller Kontakt mit Schuldnerinnen und Schuldner
    • • Entgegennahme der Anrufe oder Schreiben der Schuldnerinnen und Schuldner mit der Bitte um Stundung, Teilzahlungen bzw. Erlass
      • Entgegennahme von Vergleichsangeboten der Schuldnerinnen und Schuldner, in der Regel im Rahmen von gerichtlichen und außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nach dem Zehnten Teil der InsO
      • individuelle Kontaktaufnahme (telefonisch und/oder schriftlich) mit den Schuldnerinnen und Schuldnern nach Ausbleiben der Zahlung zum vorgegebenen Fälligkeitstermin mit dem Ziel, eine einvernehmliche Regelung mit den Schuldnerinnen und Schuldnern über die Erfüllung ihrer/seiner Schuld zu erreichen
      • Prüfung und Dokumentation der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen und Vermögen)
      • Auskünfte im Zusammenhang mit dem Einziehungsverfahren (telefonisch oder schriftlich)
  • • Treffen von haushaltsrechtlichen Entscheidungen im Rahmen der übertragenen Bewirtschaftungsbefugnisse
    • • Entscheidung in Form einer Stundung bis einschließlich 30.000 Euro
      • Entscheidung über (Teil-)Erlass der Forderung bis einschließlich 15.000 Euro (Verzichtsbetrag)
      • Entscheidung über befristete oder unbefristete Niederschlagungen bis einschließlich 50.000 Euro
      • Abschluss von Vergleichen, in der Regel im Rahmen von gerichtlichen und außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nach dem Zehnten Teil der InsO bis einschließlich 15.000 Euro (Verzichtsbetrag)
    • Hinweis: Der Inkasso-Service entscheidet im Rahmen der ihm übertragenen Betragsgrenzen über Vergleichsangebote, Stundungs- und (Teil-) Erlassanträge. Sofern ein Angebot angenommen oder einem Antrag stattgegeben werden soll, erfolgt dies im Einvernehmen mit dem Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald. Vom Inkasso- Service entschiedene und vorgenommene Niederschlagungen werden nach Ablauf der vereinbarten Frist wirksam. Die Beteiligung des Jobcenters Breisgau- Hochschwarzwald hinsichtlich anzustrebender Vergleiche oder Stundungen wird regelmäßig über das Fachverfahren „FINKA“ sichergestellt.
  • • Annahme von freiwilligen Zahlungen aus unpfändbarem Einkommen und Vermögen
  • • individueller Kontakt mit Dritten
    • • Erstellung von Vormerkungs- sowie Verrechnungsersuchen
      • Weitergabe von Aufrechnungserklärungen der Schuldnerinnen und Schuldner an das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald (Verzicht auf Aufrechnungsschutz)
      • notwendige Adressermittlung im Rahmen des Einziehungsverfahrens
      • Einholung von Auskünften bei öffentlichen Registern (z.B. Ausländerzentralregister, Kraftfahrtbundesamt)
  • • Auskünfte im Zusammenhang mit dem Einziehungsverfahren (telefonisch oder schriftlich)
  • • Bei Eingang eines Widerspruches gegen einen vom Inkasso-Service erlassenen Verwaltungsakt:
    • • Prüfung und Entscheidung über Vorwegabhilfe
      • Abgabe einer Stellungnahme gegenüber der Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters Breisgau-Hochschwarzwald
  • • Bei Bedarf die Einleitung von öffentlich-rechtlich und zivilrechtlichen Zwangsvollstreckungen
    • • Erteilung der Vollstreckungsanordnung über die Schnittstellen DAVOS (Datenaustausch Vollstreckung ohne Schriftverkehr)
      • automatische Minderung des Vollstreckungsbetrages bei Teilzahlung
      • Vollstreckungsersuchen zur Grenzausschreibung
      • Erteilung des Vollstreckungsauftrags an den Gerichtsvollzieher
      • ggf. Antrag auf Vollstreckungen in Forderungen der Schuldnerinnen und Schuldner
      • • Pfändung von Arbeitseinkommen
        • ggf. Antrag nach § 850 Abs. 4 ZPO
        • ggf. Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen
        • ggf. Antrag auf Zusammenrechnung Arbeitseinkommen und Sozialleistung
        • Kontenpfändung
        • Pfändung von Ansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung
        • ggf. Antrag § 850f Abs. 2 ZPO bei Deliktforderungen zur Herabsetzung der Pfändungsfreigrenzen
    • • ggf. Antrag auf Vollstreckung von unbeweglichen Sachen
      • • Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
        • ggf. Antrag auf Zwangsversteigerung
        • ggf. Antrag auf Zwangsverwaltung
    • • ggf. Antrag auf Vermögensauskunft der Schuldnerinnen und Schuldner (§ 802c ZPO, §284AO)
  • • Beendigung der Vollstreckung
    • • Auswertung des zurückgereichten Vollstreckungsvorgangs
    • • ggf. neue Vollstreckungsanträge
  • • Entscheidung über die Fortführung des Einziehungsverfahrens
    • • befristete Niederschlagung
      • unbefristete Niederschlagung
  • Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
    • • Abschluss von Vergleichen im Rahmen von Insolvenzplanverfahren nach dem Sechsten Teil der InsO sowie gerichtlichen und außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nach dem Neunten Teil der InsO bis einschließlich 15.000 Euro (Verzichtsbetrag)• automatische Minderung des Vollstreckungsbetrages bei Teilzahlung
      • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
      • • Anmeldung zur Insolvenztabelle
        • ggf. Hinweis auf Deliktforderung (§ 302 Nr. 1 InsO)
        • Überwachung des Verfahrens
        • ggf. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung
    • • Restschuldbefreiung angekündigt
      • • Überwachung von Zahlungseingängen in der Wohlverhaltensperiode
        • Überwachung der Obliegenheiten der Schuldnerinnen und Schüler
        • ggf. Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung (Obliegenheitsverletzungen)
        • nach Zuerkennung Restschuldbefreiung (Gerichtsbeschluss) unbefristete Niederschlagung
  • Weiterverfolgung der Forderung gegen mögliche Erben
    • • Erbenermittlung
      • Anhörung des Erben mit erster Zahlungsaufforderung
    • • Prüfung ggf. erhobener Einwände
    • • ggf. Erlass des Haftungsbescheides
      Weiterverfolgung, ggf. zwangsweise Durchsetzung, der Forderung
  • • Minderjährigenhaftung
    • • Versenden von Informationsschreiben an volljährig gewordene Kundinnen und Kunden über die Möglichkeit der Einrede der beschränkten Minderjährigenhaftung nach § 1629a BGB. Das Schreiben wird nicht bei Forderungen gegen volljährig gewordene Kundinnen und Kunden aus rückständigem Unterhalt verschickt.
  • • Haftung von Unternehmen
    • • Gesellschafterhaftung

Stand: Januar 2022

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