Hintergrund: Ein Jobcenter kann auf Beschluss der Trägerversammlung einzelne Aufgaben durch die Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen lassen (§ 44b Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II).
Diese gesetzlich eingeräumte Möglichkeit nutzt das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald. Wir haben die Bundesagentur für Arbeit mit folgenden Dienstleistungen beauftragt:
Diese Informationen dienen der Transparenz, welche Aufgaben das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald durch die Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen lässt.
Die von den Dienstleistungen umfassten und damit auf die Fachdienste der Bundesagentur für Arbeit übertragenen Tätigkeiten sind nachstehend näher beschrieben.
Die wesentlichen Inhalte der übertragenen Aufgaben bzw. Befugnisse sind:
Übertragen werden diejenigen Aufgaben, die im Rahmen der Beratung und Vermittlung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters Breisgau-Hochschwarzwald die Einschaltung eines psychologischen Fachdienstes (Berufspsychologischer Service) erfordern.
Übertragen werden insbesondere:
Dem Fachbereich Inkasso der Bundesagentur für Arbeit obliegen ab dem Zeitpunkt der Zahlungsgestörtheit einer Forderung alle notwendigen Aufgaben, die bis zum endgültigen Abschluss eines Einziehungsverfahrens notwendig werden. Die Serviceleistung umfasst – abhängig vom jeweiligen Einzelfall – insbesondere nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten:
Stand: Januar 2022