Bürgergeld (Grundsicherung) kann jede erwerbsfähige und hilfebedürftige Person beantragen, die in der Bundesrepublik Deutschland lebt und nicht ausreichend finanzielle Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich oder für sich und die Haushaltsmitglieder – die Bedarfsgemeinschaft – zu sichern. Unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Arbeitslosigkeit ist keine notwendige Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld.
Bei den nachfolgend genannten Leistungen ist ein gleichzeitiger Bezug von Bürgergeld in der Regel ausgeschlossen:
Bei Fragen zum Anspruch auf Wohngeld wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.
Haben Sie Fragen zum Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Fachamt Grundsicherung und Soziales. Wenn Sie im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohnen, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.
Diese Leistungen müssen vorrangig in Anspruch genommen werden, wenn Sie Anspruch darauf haben. Sie sind dann verpflichtet, bei der zuständigen Stelle einen Antrag zu stellen.
Dabei handelt es sich in der Regel um folgende Leistungen:
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn diese sogenannten vorrangigen Leistungen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken, kann man hierzu ergänzend auch Bürgergeld erhalten.
Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort bzw. nach der Stadt oder dem Landkreis, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Auf unsere Karte oder hier können Sie nachschauen, für welche Orte das Jobcenter Breisgau–Hochschwarzwald zuständig ist.
Finden Sie Ihren Wohnort, dann sind Sie bei uns richtig!
Anspruch auf Bürgergeld haben Personen, die
Keinen Anspruch auf Bürgergeld haben zum Beispiel Personen,