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Bin ich hier richtig?

Bürgergeld (Grundsicherung) kann jede erwerbsfähige und hilfebedürftige Person beantragen, die in der Bundesrepublik Deutschland lebt und nicht ausreichend finanzielle Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich oder für sich und die Haushaltsmitglieder – die Bedarfsgemeinschaft – zu sichern. Unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Arbeitslosigkeit ist keine notwendige Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld.

Bei den nachfolgend genannten Leistungen ist ein gleichzeitiger Bezug von Bürgergeld in der Regel ausgeschlossen:

  • • das Wohngeld
  • • die Sozialhilfe (erhalten Personen die nicht erwerbsfähig sind)
  • • die Grundsicherung im Alter

Bei Fragen zum Anspruch auf Wohngeld wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.

Haben Sie Fragen zum Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Fachamt Grundsicherung und Soziales. Wenn Sie im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohnen, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.

Diese Leistungen müssen vorrangig in Anspruch genommen werden, wenn Sie Anspruch darauf haben. Sie sind dann verpflichtet, bei der zuständigen Stelle einen Antrag zu stellen.

Dabei handelt es sich in der Regel um folgende Leistungen:

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn diese sogenannten vorrangigen Leistungen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken, kann man hierzu ergänzend auch Bürgergeld erhalten.

Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort bzw. nach der Stadt oder dem Landkreis, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Auf unsere Karte oder hier können Sie nachschauen, für welche Orte das Jobcenter Breisgau–Hochschwarzwald zuständig ist.

Finden Sie Ihren Wohnort, dann sind Sie bei uns richtig!

Wer hat einen Anspruchauf Bürgergeld?

Anspruch auf Bürgergeld haben Personen, die

  • • mindestens 15 Jahre alt sind,
  • • keine Altersrente bekommen, weil das Regelrentenalter (zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht wurde,
  • • erwerbsfähigsind, das heißt, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann,
  • • hilfebedürftig sind, das heißt, den Lebensunterhalt und der ihrer Haushaltsangehörigen nicht selbst, zum Beispiel durch Einkommen, Ersparnisse oder andere Sozialleistungen sichern kann, und
  • • sich in Deutschland gewöhnlich aufhalten.

Wer hat keinenAnspruch auf Bürgergeld?

Keinen Anspruch auf Bürgergeld haben zum Beispiel Personen,

  •  die Rente wegen Alters beziehen oder Anspruch darauf haben
  • • die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel einem Krankenhaus) untergebracht sind
  •  die inhaftiert sind
  •  die einen Asylantrag gestellt und keine Arbeitserlaubnis haben
  • die EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger sind und allein aus dem Zweck der Arbeitsuche eingereist sind und keinen Arbeitnehmerstatus besitzen
  • • die in den ersten 3 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland freizügigkeitsberechtigt sind sowie deren Familienangehörigen
  •  die nicht erwerbsfähig sind
  •  
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