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Junge Menschen

Beratung für junge Menschen unter 25 Jahren

Die persönlichen Ansprechpersonen (pAp) im Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald beraten Jugendliche und junge Erwachsene in allgemeinen Fragen zu Schule, Ausbildung und Beruf, aber auch zu vielen anderen Fragen der Lebensplanung und der Gestaltung des Weges von der Schule bis in die Berufswelt.

Die Beratung erfolgt persönlich, am Telefon oder per Videotelefonie.

Die Beratung erfolgt in der Regel fortlaufend in wöchentlichen oder monatlichen Abständen oder je nach Bedarf.

Manchmal macht es Sinn, dass eine Vertrauensperson mit zur Beratung kommt, z.B. ein Elternteil, der Betreuer oder andere Bezugspersonen– Bitte geben Sie uns Bescheid!

Bei Fragestellungen, die wir gemeinsam nicht lösen können, helfen wir Ihnen eine geeignete Stelle zu finden, wo Sie Ihre Fragen klären können.

Wir arbeiten mit vielen Partnerinnen und Partnern aus dem Bildungsbereich und der Jugendhilfe aus unserer Region zusammen. Gerne helfen wir bei der Kontaktaufnahme!

Wir helfen, wenn Sie auf Arbeits- oder Ausbildungssuche sind, auch können wir den Kontakt zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit herstellen.

Wir beraten junge Mütter und Väter auch während der Elternzeit, z.B. in Fragen der Kinderbetreuung oder Planung des beruflichen Wiedereinstieges.

Wir unterstützen Personen, die gerade aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können, ihre gesundheitliche Situation zu stabilisieren.

Wir haben Informationen zu den Schulen in der Region und beraten Schülerinnen und Schüler auch während der Dauer des Schulbesuchs.

Wir unterstützen junge Menschen bei der Anerkennung von ihren bereits erworbenen Qualifikationen aus dem Ausland.

Falls nötig, helfen wir auch einen passenden Kurs zu finden, um auf den Berufseinstieg vorzubereiten, z.B. durch einen Sprachkurs oder den Erwerb von beruflichen Grundkenntnissen.

Wir beraten bei Interesse an einem Freiwilligendienst wie z.B. FSJ, FÖJ, BuFDi, auch wenn es ins Ausland gehen soll.

Wir bieten Informationen zu anderen Anlaufstellen (z.B. bei familiären Sorgen, bei Sucht, Straffälligkeiten, Geldsorgen, etc.).

Den richtigen Weg im Leben zu wählen ist nicht immer einfach. Wenn Sie uns verraten, was Ihnen gefällt und welche Überlegungen Ihnen durch den Kopf gehen, entwickeln wir mit Ihnen zusammen verschiedene Optionen und finden neue Wege. Bringen Sie gerne Notizen, Briefe, Flyer oder Bewerbungsunterlagen zum Gespräch mit, damit wir gemeinsam darauf schauen und Ihnen damit weiterhelfen können.

Auch ohne eine Idee zu haben wohin der Weg gehen könnte, werden wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihre aktuelle Situation verbessern können. Sie erhalten eine Vorstellung, wie Ihre berufliche Zukunft aussehen könnte und welcher Weg für Sie der Richtige ist.

Die Jugendberufsagentur ist der virtuelle Zusammenschluss verschiedener Kooperationspartner die jungen Menschen gemeinschaftlich die passende Unterstützung bieten wollen. Dazu gehören die Agentur für Arbeit Freiburg, das Jugendamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald und die Jugendagentur Breisgau-Hochschwarzwald des Jugendhilfswerks Freiburg e.V.

Endlich zu Hause raus?!
Sie wollen eine eigene Wohnung beziehen? Alles klar! Aber Sie müssen die Wohnung aus eigener Kraft bezahlen können.

Vom Gesetz ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass Sie als junger und hilfebedürftiger Mensch unter 25 Jahren bei Ihren Eltern ausziehen.

Wenn Sie trotzdem ausziehen, wird das Jobcenter keine Mietkosten für Sie übernehmen. Besser ist: Vorher zu fragen, was geht und was nicht!

Es gibt Ausnahmen…

Wenn Sie ernsthafte Probleme mit Ihren Eltern haben und Sie keinen Ausweg sehen, dann suchen wir gemeinsam nach Lösungen. Sprechen Sie uns an.

Ist die Zustimmung zum Auszug erteilt, muss ein konkretes Mietangebot vor Vertragsabschluss unbedingt dem Jobcenter vorgelegt werden. Über das Mietangebot ergeht eine separate Entscheidung, da es Grenzen für die Größe und die Kosten der Wohnung gibt. Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrer persönlichen Ansprechperson.

Das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald hält für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren neben den allgemeinen Fördermöglichkeiten noch ergänzende Angebote bereit. Die Entscheidung ob und welche Maßnahme für Sie in Frage kommt, besprechen Sie bitte mit Ihrer persönlichen Ansprechperson, da es häufig bestimmte Voraussetzungen gibt, die geprüft werden müssen. Eine Übersicht der Angebote finden Sie bei der Online-Plattform AnSchub.

Die Kosten für Ihre Unterkunft werden vom Jobcenter übernommen, wenn sie angemessen sind. Angemessen heißt, dass die Wohnung nicht zu groß oder zu teuer ist.

Zu den Kosten der Unterkunft gehören:

  • die Kaltmiete
  • die sogenannten kalten Betriebskosten (z.B. Müllgebühr, Wasser/Abwasser)
  • die Heizkosten (Heizung und Warmwasser)
  • die Zinsraten bei Eigentum

Nicht zu den Kosten der Unterkunft gehören die Kosten für den Telefonanschluss oder die Kosten für eine Garage, wenn diese unabhängig von der Mietwohnung angemietet wurde.

Die Haushaltsenergie (z.B. Strom für Elektrogeräte und Licht) wird nicht extra berücksichtigt, sondern muss eigenständig aus dem Regelbedarf gezahlt werden.

Tilgungsraten bei Eigentum können grundsätzlich ebenfalls nicht übernommen werden.

Als Maßstab für die Angemessenheit gilt die Bruttokaltmiete. Diese setzt sich zusammen aus der Kaltmiete und den sogenannten kalten Betriebskosten.

Die Angemessenheitsgrenze richtet sich laut einem Urteil des Bundessozialgerichts für das Jobcenter Breisgau – Hochschwarzwald (Aktenzeichen B 4 AS 44/14 R) nach den Werten der Wohngeldtabelle.

Die Höhe des Wohngeldes wird durch den Bundesgesetzgeber bestimmt.

Zu den aktuellen Werten der Wohngeldtabelle wird dann noch ein Sicherheitszuschlag von 10 Prozent dazu addiert.

Die individuell für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald geltenden Angemessenheitsgrenzen können Sie unserem Flyer entnehmen. Dort finden Sie auch weitere Hinweise.

Sind die Aufwendungen für die Unterkunftskosten unangemessen hoch, wird das Jobcenter Sie schriftlich zur Senkung der Kosten auffordern. Ihnen wird hierzu eine gesetzlich festgelegte Frist eingeräumt.

Die Senkung der Unterkunftskosten kann beispielsweise durch Untervermietung, neue Vertragsvereinbarungen mit Ihrem/Ihrer Vermieter oder Vermieterin oder Bank oder Umzug in eine andere Wohnung erfolgen.

Sollten Sie nach dem Ablauf der Frist die Unterkunftskosten nicht gesenkt haben, wird das Jobcenter nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft übernehmen.

Sollte es Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Situation nicht möglich sein, die Kosten der Unterkunft innerhalb der vorgegebenen Frist zu senken, dann kann dies durch das Jobcenter berücksichtigt werden.

In diesem Fall nehmen Sie bitte im eigenen Interesse so schnell wie möglich Kontakt zu der für Sie zuständigen Ansprechperson in der Leistungsabteilung auf, damit eine entsprechende Prüfung frühzeitig erfolgen kann.

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