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Höhere Regelbedarfe und persönlicher Schulbedarf ab 01.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 ergeben sich für die Regelbedarfsstufen die folgenden neuen monatlichen Beträge:


Stufe 1: 563 Euro statt 502 Euro (+61 Euro)

Stufe 2: 506 Euro statt 451 Euro (+55 Euro)

Stufe 3: 451 Euro statt 402 Euro (+49 Euro)

Stufe 4: 471 Euro statt 420 Euro (+51 Euro)

Stufe 5: 390 Euro statt 348 Euro (+42 Euro)

Stufe 6: 357 Euro statt 318 Euro (+39 Euro)

  • Stufe 1: Alleinstehende, Alleinerziehende
  • Stufe 2: Volljährige Partner
  • Stufe 3: Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18–24 Jahre) oder Personen unter 25 Jahren (18–24 Jahre), die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen
  • Stufe 4: Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14–17 Jahre)
  • Stufe 5: Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6–13 Jahre) 
  • Stufe 6: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0–5 Jahre) 

Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf im Kalenderjahr 2024 erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.