Über uns

Veränderungen

So bleiben wir in Kontakt!

In jeder Lebenssituation können sich Änderungen ergeben. Diese können auch Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch nach dem SGB II haben. Bitte beachten Sie deshalb, dass alle Änderungen rechtzeitig mitzuteilen sind.

Hierfür nutzen Sie am besten im Online-Portal jobcenter.digital entweder die Veränderungsmitteilung oder den Postfachservice.

Unsere Erklärvideos helfen Ihnen bei der Nutzung von jobcenter.digital. Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Link und erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie tun müssen.

Sollte es Ihnen dennoch nicht möglich sein, jobcenter.digital zu nutzen, können Sie auch die Anlage VÄM (Veränderungsmitteilung) auf dem Postweg einreichen. In diesem Fall füllen Sie die Anlage bitte leserlich aus.

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Folgende Änderungen können beispielsweise eintreten:

Bitte beachten Sie, dass uns ein Umzug oder Zuzug umgehend mitzuteilen ist. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um die gesamte Bedarfsgemeinschaft oder einzelne Personen handelt.

Dabei ist wichtig, dass Sie dem zuständigen Jobcenter vorab, d. h. vor Unterzeichnung, den neuen Mietvertrag zukommen lassen.  Die Anfrage ist an das Jobcenter zu richten, das für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. Nach Einreichung der entsprechenden Unterlagen prüft das zuständige (neue) Jobcenter die Angemessenheit der neuen Wohnung.

Hier können Sie die Angemessenheitsgrenzen für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald einsehen (KDU Flyer 2023).  

Den Umzug oder Zuzug können Sie uns schnell und einfach über das Online-Portal jobcenter.digital entweder über die Veränderungsmitteilung oder über den Postfachservice mitteilen.

Haben Sie Fragen zum Thema Konto oder Bankverbindung? Was machen Sie, wenn Ihr Konto gepfändet wurde?

Eine Änderung der Bankverbindung kann nur nach Vorlage eines schriftlichen Nachweises vorgenommen werden. Allein eine telefonische Anzeige reicht nicht aus.

Teilen Sie uns bitte Ihre neue Bankverbindung über das Online-Portal jobcenter.digital entweder über die Veränderungsmitteilung oder über den Postfachservice mit.

Sie können bei uns eine Pfändungsschutz-Konto-Bescheinigung (P-Konto-Bescheinigung) erhalten. Sie können die Bescheinigung am besten über den Postfachservice im Online-Portal jobcenter.digital anfordern.

Bitte beachten Sie, dass wir nur die Sozialleistung, die Sie von uns erhalten, bescheinigen können. Erhalten Sie z. B. Kindergeld, so muss Ihnen dies die Familienkasse bescheinigen.

Sie benötigen also unter Umständen mehrere Bescheinigungen von verschiedenen Ämtern.

Information über die Kontopfändung erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Dort erhalten Sie auch Informationen über den Pfändungsschutz und wie Sie diesen einrichten lassen können.

Sie planen eine Ortsabwesenheit? Informieren Sie sich hier über die Vorraussetzungen. 

Bitte beachten Sie, dass die Ortsabwesenheit vorab mit Ihrem/er persönlichen Ansprechpartner/in abzusprechen und zu genehmigen ist. Sofern Sie ohne die Zustimmung Ihres Jobcenters ortsabwesend sind, müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen.

Die Ortsabwesenheit können Sie einfach und bequem über den Postfachservice von jobcenter.digital beantragen.

Sie ziehen mit Ihrem/er Partner/in zusammen oder haben geheiratet?

Bitte reichen Sie dazu entsprechende Nachweise (z. B. Meldebescheinigung von der Gemeinde, Heiratsurkunde, usw.) ein. Hierfür nutzen Sie am besten im Online-Portal jobcenter.digital entweder die Veränderungsmitteilung oder den Postfachservice.

Sie haben sich von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner getrennt?

Bitte reichen Sie zusätzlich über das Online-Portal die Abmeldebescheinigung der Gemeinde, die Anlage UH1 (Unterhaltsansprüche gegenüber getrennt Lebenden)  und falls Kinder in Ihrem Haushalt sind die Anlage UH 3 (Unterhaltsansprüche von Kindern unter 25 Jahren) ein.

 

Sie erwarten ein Kind oder haben bereits entbunden?

Bitte reichen Sie dazu auch entsprechende Nachweise ein (z. B. Mutterpass bzw. Bescheinigung des voraussichtlichen Entbindungstermins, Geburtsurkunde des Kindes) ein. Falls Sie nicht verheiratet sind , füllen Sie bitte auch die Anlage UH2 (Unterhaltsansprüche bei Schwangerschaft und Betreuung nichtehelicher Kinder) aus.

Um uns diese Änderung anzuzeigen, nutzen Sie nutzen Sie am besten im Online-Portal jobcenter.digital die Veränderungsmitteilung oder den Postfachservice.

Für eine ärztliche Bescheinigung können Kosten anfallen. Das Jobcenter übernimmt diese Kosten nicht.

Bitte reichen Sie dazu auch entsprechende Nachweise ein (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Krankenhausbescheinigung, Aufnahmebestätigung der Einrichtung).

Um uns diese Änderung anzuzeigen, nutzen Sie am besten im Online-Portal jobcenter.digital die Veränderungsmitteilung oder den Postfachservice.

Einkommen ist das Geld, das Ihnen zufließt, unabhängig davon, ob Sie es in bar erhalten oder ob es auf Ihr Konto überwiesen wird. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • • Arbeitsaufnahme

Sie haben eine neue Arbeitsstelle? Bitte reichen Sie Ihren Arbeitsvertrag bei uns ein.

  • • Kündigung

Ihnen wurde gekündigt oder Sie haben gekündigt? Bitte reichen Sie das Kündigungsschreiben ein.

Um uns diese Änderung anzuzeigen, nutzen Sie am besten im Online-Portal jobcenter.digital  die Veränderungsmitteilung oder den Postfachservice.

Wer einen Job aufnimmt oder in den Rentenbezug wechselt, hat oft eine finanzielle Lücke. Das Bürgergeld wird grundsätzlich monatlich im Voraus ausgezahlt. Das Erwerbseinkommen und die Rentenzahlungen fließen jedoch in der Regel am Monatsende zu. Es besteht die Möglichkeit formlos ein Überbrückungsdarlehen für den ersten Monat zu beantragen.

Dies können Sie über den Postfachservice im Online-Portal jobcenter.digital beantragen.

Haben Sie Fragen zum Thema Konto oder Bankverbindung? Was machen Sie, wenn Ihr Konto gepfändet wurde?

Eine Änderung der Bankverbindung kann nur nach Vorlage eines schriftlichen Nachweises vorgenommen werden. Allein eine telefonische Anzeige reicht nicht aus.

Teilen Sie uns bitte Ihre neue Bankverbindung über das Online-Portal jobcenter.digital entweder über die Veränderungsmitteilung oder über den Postfachservice mit.

Sie können bei uns eine Pfändungsschutz-Konto-Bescheinigung (P-Konto-Bescheinigung) erhalten. Sie können die Bescheinigung am besten über den Postfachservice im Online-Portal jobcenter.digital anfordern.

Bitte beachten Sie, dass wir nur die Sozialleistung, die Sie von uns erhalten, bescheinigen können. Erhalten Sie z. B. Kindergeld, so muss Ihnen dies die Familienkasse bescheinigen.

Sie benötigen also unter Umständen mehrere Bescheinigungen von verschiedenen Ämtern.

Information über die Kontopfändung erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Dort erhalten Sie auch Informationen über den Pfändungsschutz und wie Sie diesen einrichten lassen können.

Sie ziehen mit Ihrem/er Partner/in zusammen oder haben geheiratet?

Bitte reichen Sie dazu entsprechende Nachweise (z. B. Meldebescheinigung von der Gemeinde, Heiratsurkunde, usw.) ein. Hierfür nutzen Sie am besten im Online-Portal jobcenter.digital entweder die Veränderungsmitteilung oder den Postfachservice.

Sie haben sich von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner getrennt?

Bitte reichen Sie zusätzlich über das Online-Portal die Abmeldebescheinigung der Gemeinde, die Anlage UH1 (Unterhaltsansprüche gegenüber getrennt Lebenden)  und falls Kinder in Ihrem Haushalt sind die Anlage UH 3 (Unterhaltsansprüche von Kindern unter 25 Jahren) ein.

 

Sie erwarten ein Kind oder haben bereits entbunden?

Bitte reichen Sie dazu auch entsprechende Nachweise ein (z. B. Mutterpass bzw. Bescheinigung des voraussichtlichen Entbindungstermins, Geburtsurkunde des Kindes) ein. Falls Sie nicht verheiratet sind , füllen Sie bitte auch die Anlage UH2 (Unterhaltsansprüche bei Schwangerschaft und Betreuung nichtehelicher Kinder) aus.

Um uns diese Änderung anzuzeigen, nutzen Sie nutzen Sie am besten im Online-Portal jobcenter.digital die Veränderungsmitteilung oder den Postfachservice.

Für eine ärztliche Bescheinigung können Kosten anfallen. Das Jobcenter übernimmt diese Kosten nicht.

Bitte beachten Sie!

Sofern sich bei Ihnen Änderungen ergeben und Sie uns diese nicht rechtzeitig mitteilen, kann eine Ordnungswidrigkeit eintreten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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